Sachkundenachweis
Besitzer von Hunden, die ausgewachsen mindestens 40 cm und/oder 20 kg schwer werden, sind durch das Landeshundegesetz zum Nachweis ihrer Sachkunde verpflichtet.
Der Nachweis erfolgt in schriftlicher Form im Multiple Choice Verfahren.
Zu Übungszwecken können Sie sich auf der Webseite der Tierärztekammer Westfalen-Lippe über den Fragenkatalog informieren(www.tieraerztekammer-wl.de).
Über den Tierhalterteil und Patienteninformation gelangen Sie zum Fragenkatalog, aus dem Sie jedoch nur einen Teil beantworten müssen. Nach einer Besprechung der Ergebnisse erhalten Sie zum Abschluß die Sachkundebescheingung, die Sie bei der Stadt/Gemeinde vorlegen müssen.